Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstungen werden durch verschiedene Vorschriften und Regeln der Versicherungsträger vorgegeben.
So legt zum Beispiel die HuPF"(Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung") fest, wie die übergeordnete Anforderungsnorm DIN EN 469 ausgeführt werden muss.
Die HuPF ist in vier Teile gegliedert:
Teil 1: Feuerwehrüberjacke
Teil 2: Feuerwehrhosen
Teil 3: Feuerwehrjacke
Teil 4a: Feuerwehrüberhose (nur in Verbindung mit Feuerwehrhosen entspr. Teil 2 zu tragen)
Teil 4b: Feuerwehrüberhose (allein tragbar)
Mindestschutzausrüstung:
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Ergänzungen für den Löscheinsatz
Entsprechend der Einsatzlage können weitere Schutzausrüstungen notwendig werden, z.B.:
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Die Überbekleidung (HuPF 1 und 4) im linken Bild ist eine besondere Einsatzkleidung die für den Schutz vor der Wärme bei einem Brand (z.B. im Innenangriff) angedacht ist. Als weiterer Schutz vor den Gefahren bei einem Brand, werden Atemschutzgeräte eingesetzt. Diese schützen die Feuerwehrangehörigen vor den Brandgasen und Rußpartikeln. Als Atemschutzgeräteträger ist man besonderen Belastungen ausgesetzt. Bei einem Einsatz unter Atemschutz ist der Flüssigkeitsverlust enorm. Deshalb muss nach jedem Atemschutzeinsatz eine ausreichende Pause zur Erholung und zur Flüssigkeitsaufnahme (am Besten Apfelsaftschorle) gemacht werden. |
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Anforderungen an die Atemschutzgeräteträger: (Auszug aus der Feuerwehrdienstvorschrift 7; Ausgabe 2002)
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Das linke Bild zeigt die Hitzeschutzkleidung, die bei extremer Wärmestrahlung (Hitze) von den Feuerwehrangehörigen getragen wird. |
Ergänzungen für den Hilfeleistungseinsatz
Entsprechend der Einsatzlage können weitere Schutzausrüstungen notwendig werden, z.B.:
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Die Wathose ist für längere Arbeiten im Wasser angedacht. An den Beinen ist die Wathose fest und wasserdicht mit Gummistiefeln verschweißt. |
Warnkleidung
Werden Feuerwehrangehörige durch den fließenden Verkehr gefährdet, tragen diese Warnkleidung (z.B. Warnweste oder die Feuerwehrüberjacke).
Gesichtsschutz
Bei Gefahren für das Gesicht und die Augen, beispielsweise durch Splitter und Funken, ist das Klappvisier (Gesichtsschutz am Feuerwehrhelm) zu verwenden.
Schutzbrille
Bei besonderen Gefahren für die Augen (z.B. beim Trennschleifen) wird die Schutzbrille verwendet.
Abweichungen können vom jeweiligen Einheitsführer entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren befohlen werden.