Im Übungs- und Einsatzdienst können den Feuerwehrleuten viele Gefahren begegnen. Sie können:
- ausrutschen
- stoplern
- umknicken
- abstürzen
- sich schneiden
- sich quetschen
- sich vergiften
- Stromschlag
- sich verbrennen
- sich verätzen
- von herabfallenden, herumfliegenden, schlagenden Teilen getroffen werden.
Schäden und Mängel sind unverzüglich dem Leiter der Feuerwehr oder dessen Befautragten zu melden.
Nachfolgend einige Grundsätze der Unfallverhütung:
- Feuerwehrfahrzeuge am Einsatzort so aufstellen, dass lange Transportwege von tragbaren Feuerwehreinrichtungen vermieden werden.
- Schwere Feuerwehreinrichtungen müssen von mindestens so vielen Personen getragen werden, wie Handgriffe vorhanden sind
Wasserförderung:
- Schläuche beim Ausrollen unmittelbar an den Kupplungen festhalten
- schlagartiges Öffnen oder Schließen von Verteiler und Strahlrohr vermeiden
- nur absperrbare Strahlrohre verwenden
- schlagende Strahlrohre nicht aufheben
- ein B-Strahlrohr mindestens mit drei Personen halten bzw. bei Verwendung eines Stützkrümmers mindestens mit zwei Personen halten
- Schläuche nicht am Körper befestigen
- beim Besteigen einer Leiter den Schlauch über der Schulter tragen und Strahlrohr nicht zwischen den Sicherheitsgurt und der Körper stecken.
- Die Vornahme von Schlauchleitungen über tragbare Leitern darf nur bis auf Höhe des 1. OG erfolgen
- Schlauchleitungen dürfen nicht auf tragbaren Leitern verlegt oder an ihnen befestigt werden
Verbrennungsmotoren:
- Abgase von Verbrennungsmotoren unter Verwendung von Abgasschläuchen abführen
- beim Anwerfen von Verbrennungmotoren mit Kurbel, wird die Kurbel so gefasst, dass die Kurbel bei einem möglichen Rückschlag aus der Hand gleiten kann.
Sprungtücher, Abseilen:
- Sprungtücher müssen von mindestens 16 Personen gehalten werden
- Bei Sprungrettungsübungen darf das Gewicht des Fallkörpers maximal 50 kg und die Fallhöhe maximal 6 m sein
- Abseilübungen dürfen nur aus maximal 8 m Höhe erfolgen und es muss eine zweite Feuerwehrleine zur Sicherung angelegt werden.
Luftheber:
- Luftheber sind so aufzustellen, dass spitze und scharfe Gegenstände sowie thermische Belastungen tragende Teile nicht beschädigen
Hydraulische Rettungsgeräte:
- Gesichtsschutz tragen
- so arbeiten, dass das wegschnellen von Teilen die unter Materialspannung stehen vermieden wird
- Schneidgeräte möglichst rechtwinklig ansetzen
- bereitstellen von nicht eingesetzte Feuerwehrleute in möglichst sicherer Entfernung