Im Übungs- und Einsatzdienst können den Feuerwehrleuten viele Gefahren begegnen. Sie können:

  • ausrutschen
  • stoplern
  • umknicken
  • abstürzen
  • sich schneiden
  • sich quetschen
  • sich vergiften
  • Stromschlag
  • sich verbrennen
  • sich verätzen
  • von herabfallenden, herumfliegenden, schlagenden Teilen getroffen werden.

Schäden und Mängel sind unverzüglich dem Leiter der Feuerwehr oder dessen Befautragten zu melden.

Nachfolgend einige Grundsätze der Unfallverhütung:

  • Feuerwehrfahrzeuge am Einsatzort so aufstellen, dass lange Transportwege von tragbaren Feuerwehreinrichtungen vermieden werden.
  • Schwere Feuerwehreinrichtungen müssen von mindestens so vielen Personen getragen werden, wie Handgriffe vorhanden sind

Wasserförderung:

  • Schläuche beim Ausrollen unmittelbar an den Kupplungen festhalten
  • schlagartiges Öffnen oder Schließen von Verteiler und Strahlrohr vermeiden
  • nur absperrbare Strahlrohre verwenden
  • schlagende Strahlrohre nicht aufheben
  • ein B-Strahlrohr mindestens mit drei Personen halten bzw. bei Verwendung eines Stützkrümmers mindestens mit zwei Personen halten
  • Schläuche nicht am Körper befestigen
  • beim Besteigen einer Leiter den Schlauch über der Schulter tragen und Strahlrohr nicht zwischen den Sicherheitsgurt und der Körper stecken.
  • Die Vornahme von Schlauchleitungen über tragbare Leitern darf nur bis auf Höhe des 1. OG erfolgen
  • Schlauchleitungen dürfen nicht auf tragbaren Leitern verlegt oder an ihnen befestigt werden

Verbrennungsmotoren:

  • Abgase von Verbrennungsmotoren unter Verwendung von Abgasschläuchen abführen
  • beim Anwerfen von Verbrennungmotoren mit Kurbel, wird die Kurbel so gefasst, dass die Kurbel bei einem möglichen Rückschlag aus der Hand gleiten kann.

Sprungtücher, Abseilen:

  • Sprungtücher müssen von mindestens 16 Personen gehalten werden
  • Bei Sprungrettungsübungen darf das Gewicht des Fallkörpers maximal 50 kg und die Fallhöhe maximal 6 m sein
  • Abseilübungen dürfen nur aus maximal 8 m Höhe erfolgen und es muss eine zweite Feuerwehrleine zur Sicherung angelegt werden.

Luftheber:

  • Luftheber sind so aufzustellen, dass spitze und scharfe Gegenstände sowie thermische Belastungen tragende Teile nicht beschädigen

Hydraulische Rettungsgeräte:

  • Gesichtsschutz tragen
  • so arbeiten, dass das wegschnellen von Teilen die unter Materialspannung stehen vermieden wird
  • Schneidgeräte möglichst rechtwinklig ansetzen
  • bereitstellen von nicht eingesetzte Feuerwehrleute in möglichst sicherer Entfernung